Unlauterer Wettbewerb:
- Feststellungsklage auf unlauteren Wettbewerb, wenn die Störung fortbesteht.
- Klage auf Unterlassung des unlauteren Verhaltens oder auf Verbot künftiger Wiederholung, auch wenn diese noch nicht stattgefunden hat.
- Beseitigende Unterlassungsklage. Klage auf Richtigstellung der betrügerischen, inkorrekten oder falschen Informationen durch Veröffentlichung der Verurteilung oder Richtigstellung auf Kosten des Verursachers oder durch ein anderes geeignetes Mittel.
- Klage auf Ersatz der durch das unlautere Verhalten hervorgerufenen Schäden, wenn der Verursacher vorsätzlich oder schuldhaft gehandelt hat.
- Ungerechtfertigte Schadensersatzklage