Urheberrecht

Wir unterstützen Sie bei dem Schutz und der Verteidigung Ihrer Rechte als Autor sowie verwandter Schutzrechte bezüglich Ihrer Werke, von der Verhandlung und Erstellung von Verträgen bis zur Verteidigung und rechtlichen Beratung während des gesamten Rechtsstreits.

Rechte des Autors sowie verwandte Schutzrechte

  • Beratung über das Urheberrecht: Schriftsteller/Drehbuchautoren, Komponisten, Fotografen, Maler, Designer, Programmierer, etc.
  • Verträge über die Abtretung von Rechten, Merchandising, Vertretung und prozessrechtliche Verteidigung bei der Verletzung des Urheberrechts.
  • Beratung von Künstlern, Dolmetschern und Schauspielern: Ausarbeitung von Verträgen und prozessrechtliche Vertretung.
  • Beratung von Medien- und Musikproduzenten: Verhandlung und Vertragsgestaltung (Plattenverträge, Verträge über audiovisuelle Produktionen,…) und prozessrechtliche Vertretung.
  • Beratung von Verlägen: Verträge über literarische Werke
  • Wir beraten Sie über die Alternativen zum Autorenschutzregister zum Schutz Ihrer Urheberschaft: Vertraulichkeitsvereinbarungen und Know-how, notarielle Hinterlegung.
  • Beratung über den Gebrauch der Lizenzen Software Open Source und Creative Commons als Mittel zur Nutzung im digitalen Bereich.
  • Reklamationen vor der SGAE (Sociedad General de Autores y Editores) und anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung.

Recht an musikalischen Werken

  • Beratung zum Urheberrecht des Musikers bei audiovisuellen Produktionen.
  • Beratung von Produzenten von Ton – und Videoträgern.
  • Beratung bei Angriffen auf Inhaberrechte.
  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Phono-Verträgen.

Software und Informatikprogramme

Beratung in allen Fragen bezüglich Informatikprogrammen und Software:

  • Registrierung von Informatikprogrammen im Register für Urheberrechte.
  • Lizenzverträge zur Nutzung durch Dritte und Endnutzer.
  • Verträge über die Entwicklung maβgeschneiderter Aplikationen.
  • Rechtsschutz von Software.
  • Hinterlegung von Software-Quellcodes bei einem Notar oder Dritten. Escrow-Verträge.