Zivilrecht, Immobilien – und Familienrecht

Wir beraten Sie im Bereich des Zivil – und Immobilienrechts mit langjähriger Erfahrung in gerichtlichen und auβergerichtlichen Verhandlungen über folgende Themen:

  • Gerichtliche Verfahren bei Zwangsräumungen – Mietverträge
    Zahlungsansprüche
  • Wechselprozesse (Zahlungsansprüche aus Schecks, Wechseln und Solawechseln)
  • Verkehrsunfälle
  • Arzthaftungsrecht
  • Auseinandersetzung von Gemeinschaftsvermögen
  • Alle Arten zivilrechtlicher Verträge

Beratung von Deutschen/Spaniern mit Interessen in Deutschland/Spanien:

In den folgenden Bereichen bieten wir Ihnen rechtliche Unterstützung durch unsere deutschen Juristen, die über umfassende Kenntnisse der deutschen und spanischen Gesetzgebung verfügen:

  • Juristische Beratung bei der Abwicklung von Käufen und Verkäufen sowie bei der An- und Vermietung von Immobilien sowohl in Spanien als auch in Deutschland.
  • Erstellen und Beraten bei allen Arten zivilrechtlicher und handelsrechtlicher Verträge.
  • Beratung von Eigentümergemeinschaften.
  • Beratung bei der Gründung von Gesellschaften in Spanien oder Deutschland, dem Register für Selbstständige sowie den verschiedenen Rechtsformen in beiden Ländern und den damit zusammenhängenden Aspekten.
  • Beratung, Assistenz und Vertretung für jeglichen Vorgang, der die Anwesenheit eines deutsch- oder spanischsprachigen Juristen erfordert.

Familienrecht:

Wir beraten Privatpersonen bei Angelegenheiten des Familienrechts sowohl in Spanien als auch in Deutschland.

  • Nationale und internationale Scheidungen/Lebenspartnerschaften
  • Modifizierung von durch Urteil festgelegten Maβnahmen.
  • Entführung Minderjähriger
  • Vollstreckung von Urteilen
  • Rechtliche Betreuung und Vormundschaft
  • Erbschaftsangelegenheiten, Pflichtteilsansprüche